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Lebensmittelkontrollen in der Europäischen Union


In den vergangenen Jahrzehnten hat eine Reihe von schwerwiegenden Lebensmittelskandalen das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit von Lebensmitteln erschüttert. In der EU waren diese Skandale die treibende Kraft bei der Errichtung einer Infrastruktur und Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit, um das Vertrauen in die Nahrungskette, ‚vom Erzeuger bis zum Verbraucher’, wiederherzustellen.
Lebensmittelsicherheitskontrollen, -systeme und -gesetzgebung sind quer durch die Europäische Union (EU) eingerichtet worden mit dem Ziel, mikrobiologische und chemische Gefahren in der Versorgungskette zu kontrollieren und damit das Risiko für die Verbrauchergesundheit zu minimieren.1 Die EU hat eine umfassende Strategie zur Lebensmittelsicherheit etabliert, die sicherstellt, das die Nachverfolgbarkeit von Lebensmitteln in allen Stufen von der Produktion über die Verarbeitung bis zur Verteilung gewährleistet ist. Diese Anforderung funktioniert nach dem Prinzip „einen Schritt davor und danach“, welches verlangt, dass am Herstellungsprozess beteiligte Unternehmen ein System installiert haben, mit welchem sich der/die jeweils unmittelbare(n) Zulieferer und Abnehmer identifizieren lässt/lassen. Die hohen Standards werden sowohl bei Lebensmitteln aus der EU, als auch bei Importen angewendet.1 Die Lebensmittelstrategie der EU hat drei Kernelemente: 1) Lebensmittelsicherheitsrecht, 2) solider wissenschaftlicher Rat als Entscheidungsbasis, und 3) Vollzug und Kontrolle.

Solider wissenschaftlicher Rat als Entscheidungsbasis
Wissenschaftlicher Rat von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA untermauert alle Strategien und rechtlichen Regelungen zu Lebens- und Futtermitteln.2 EFSA gibt Rat bei neuen Gesetzesentwürfen und wenn sich Entscheidungsträger mit Lebensmittelskandalen befassen. Bei Handlungsentscheidungen wendet die Europäische Kommission das Vorsichtsprinzip an, d.h. es wird in Abwesenheit wissenschaftlicher Gewissheit gehandelt, falls Wissenschaftler eine mögliche Gefährdung sehen.1

Lebensmittelsicherheitsrecht
Das umfassende Lebensmittelsicherheitsrecht in der EU deckt Lebens- und Futtermittel ab, einschliesslich Lebensmittelhygiene, und setzt in allen EU-Ländern die gleichen hohen Standards an.2 Die allgemeinen Regeln für alle Lebens- und Futtermittel werden durch spezielle Massnahmen in Bereichen ergänzt, in denen besonderer Verbraucherschutz vonnöten ist. Dazu zählen der Einsatz von Pestiziden, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittelfarbstoffe, Antibiotika oder auch Hormone. Spezifische Standards gelten für den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und ähnlichen Substanzen zu Lebensmitteln. Die Gesetzgebung schliesst auch Produkte ein, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, z.B. Kunststoffverpackungen.2

Eine wichtige Entwicklung im Lebensmittelsicherheitsrecht war die Einführung des ‚Hygienepakets’ im Jahr 2006. Dieser Begriff bezieht sich auf eine Gruppe von EU-Verordnungen, die eine Umorganisation des rechtlichen Rahmens zur Lebensmittelhygiene und -sicherheit darstellen. Nach diesen Verordnungen liegt die Verantwortung für Lebensmittelhygiene und -sicherheit entlang der gesamten Produktionskette bei den Lebensmittelunternehmen, ungeachtet ihrer Position im Produktionsprozess. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch eine Reihe von Behörden überwacht (üblicherweise Lebensmittel- und Veterinärämter), die an verschiedenen Aktivitäten im Bereich Verordnungen und Vollzug beteiligt sind. Das Hygienepaket baut auf dem Allgemeinem Lebensmittelrecht gemäss Verordnung (EG) Nr. 178 aus dem Jahr 2002 auf.3 Diese Verordnung lieferte zudem die rechtliche Grundlage für das Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System Food and Feed). Das RASFF ist bereits seit 1979 in der Europäischen Gemeinschaft im Einsatz, aber erst die Veröffentlichung des allgemeinen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) gab dem RASFF rechtlichen Status.2 Das RASFF ist in erster Linie ein Werkzeug zum Informationsaustausch zwischen zentralen lebens- und futtermittelrechtlichen Behörden in den Mitgliedsstaaten im Falle einer Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Massnahmen erfordert wie Einbehaltung, Rückruf, Beschlagnahme oder Zurückweisung betroffener Produkte.4

In bezug auf Lebensmittelverunreinigungen fordert das EU-Recht, dass Lebensmittel mit inakzeptabel hohen Gehalten an Kontaminanten nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Ausserdem gibt es Grenzwerte für einige Kontaminanten, die entweder aufgrund ihrer Giftigkeit oder ihres möglichen Vorkommens in der Nahrungskette eine besondere Gefährdung für Verbraucher in der EU darstellen. Dazu zählen Aflatoxine, Schwermetalle (z. B. Blei, Quecksilber), Dioxine und Nitrate.2

Vollzug und Kontrolle
Die Europäische Kommission vollzieht das Lebens- und Futtermittelrecht, indem es die korrekte Umsetzung in nationales Recht und entsprechende Anwendung in allen EU-Ländern überprüft; zudem werden in und ausserhalb der EU Kontrollen vor Ort durchgeführt.1 Diese Arbeit wird vom Food and Veterinary Office (FVO) in Grange, Irland, übernommen. Das FVO kann einzelne Lebensmittelbetriebe prüfen, aber seine Hauptaufgabe besteht darin zu kontrollieren, dass Regierungen in der EU wie auch anderer Länder die nötigen Verfahren etabliert haben, um zu überwachen, dass ihre eigenen Lebensmittelhersteller sich an die hohen EU-Standards für Lebensmittelsicherheit halten. Ausserdem kommt dem FVO eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von EU-Richtlinien in den Sektoren Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit zu.1

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